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Zulassung & Verträge8 Min. Lesezeit

Präqualifizierung nach § 126 SGB V: Der Weg zum Leistungserbringer

Fachlich geprüft: Redaktion versorgepilot · 29. Juli 2026

Was bedeutet Präqualifizierung?

Die Präqualifizierung ist der Nachweis, dass ein Leistungserbringer die Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln erfüllt (§ 126 Abs. 1 SGB V). Sie wird von unabhängigen, vom GKV-Spitzenverband benannten Präqualifizierungsstellen durchgeführt und gilt in der Regel fünf Jahre.

Geprüft werden je nach Versorgungsbereich unter anderem: fachliche Leitung und Qualifikation, Betriebsräume, Produktsortiment, Beratungs- und Dokumentationsprozesse sowie die Einhaltung hygienischer Anforderungen.

Wichtig: SGB V vs. SGB XI unterscheiden

Die Präqualifizierung nach § 126 SGB V ist Voraussetzung für die Abgabe von Hilfsmitteln zulasten der Krankenkassen (SGB V). Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel der PG 54 nach § 40 SGB XI ist der maßgebliche Weg dagegen der Vertrag über die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln nach § 78 Abs. 1 SGB XI mit den Pflegekassen.

Viele Pflegekassen orientieren sich bei der Eignungsprüfung für den Vertragsbeitritt an den Kriterien der Präqualifizierung, verlangen sie für die reine PG-54-Versorgung aber häufig nicht zwingend. Wer ausschließlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch versorgen möchte, sollte daher zuerst den Vertragsbeitritt nach § 78 SGB XI prüfen — das spart Zeit und Kosten.

Benannte Präqualifizierungsstellen

Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht die aktuelle Liste der benannten Präqualifizierungsstellen. Zu den etablierten Stellen zählen unter anderem:

  • DGP – Deutsche Gesellschaft für Prävention und Präqualifizierung
  • PQS – Präqualifizierungsstelle der Sanitätshaus Aktuell AG
  • MDS/SGS-Gruppe (SGS-TÜV Saar)
  • DEKRA Certification GmbH
  • ZERTPUNKT GmbH
  • PQ-Zert GmbH

Ablauf und Dauer

Der typische Ablauf einer Präqualifizierung:

  • 1. Versorgungsbereiche festlegen (z. B. 19E für saugende Inkontinenzprodukte)
  • 2. Antrag bei einer Präqualifizierungsstelle einreichen (Unterlagen zu Qualifikation, Räumen, Prozessen)
  • 3. Prüfung der Unterlagen, ggf. Vor-Ort-Begehung
  • 4. Erteilung der Präqualifizierungsbestätigung (Gültigkeit 5 Jahre, mit Überwachung)

Kosten und Aufwand realistisch einplanen

Je nach Stelle und Anzahl der Versorgungsbereiche liegen die Kosten meist zwischen 300 € und über 1.000 €; hinzu kommt interner Aufwand für die Dokumentation. Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß vier bis zwölf Wochen.

Tipp: Wer neu in den Markt einsteigt, benötigt zusätzlich eine IK-Nummer der ARGE IK. versorgepilot begleitet Gründer mit einem Beratungspaket von der IK-Beantragung über die Präqualifizierungsberatung bis zum Beitritt zum Versorgungsvertrag nach § 78 Abs. 1 SGB XI.

Dieser Fachartikel wurde von der Redaktion versorgepilot erstellt und zuletzt am 29. Juli 2026 fachlich geprüft. Er ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Verträge der Kostenträger.

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