Was bedeutet Präqualifizierung?
Die Präqualifizierung ist der Nachweis, dass ein Leistungserbringer die Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln erfüllt (§ 126 Abs. 1 SGB V). Sie wird von unabhängigen, vom GKV-Spitzenverband benannten Präqualifizierungsstellen durchgeführt und gilt in der Regel fünf Jahre.
Geprüft werden je nach Versorgungsbereich unter anderem: fachliche Leitung und Qualifikation, Betriebsräume, Produktsortiment, Beratungs- und Dokumentationsprozesse sowie die Einhaltung hygienischer Anforderungen.
Wichtig: SGB V vs. SGB XI unterscheiden
Die Präqualifizierung nach § 126 SGB V ist Voraussetzung für die Abgabe von Hilfsmitteln zulasten der Krankenkassen (SGB V). Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel der PG 54 nach § 40 SGB XI ist der maßgebliche Weg dagegen der Vertrag über die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln nach § 78 Abs. 1 SGB XI mit den Pflegekassen.
Viele Pflegekassen orientieren sich bei der Eignungsprüfung für den Vertragsbeitritt an den Kriterien der Präqualifizierung, verlangen sie für die reine PG-54-Versorgung aber häufig nicht zwingend. Wer ausschließlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch versorgen möchte, sollte daher zuerst den Vertragsbeitritt nach § 78 SGB XI prüfen — das spart Zeit und Kosten.
Benannte Präqualifizierungsstellen
Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht die aktuelle Liste der benannten Präqualifizierungsstellen. Zu den etablierten Stellen zählen unter anderem:
- DGP – Deutsche Gesellschaft für Prävention und Präqualifizierung
- PQS – Präqualifizierungsstelle der Sanitätshaus Aktuell AG
- MDS/SGS-Gruppe (SGS-TÜV Saar)
- DEKRA Certification GmbH
- ZERTPUNKT GmbH
- PQ-Zert GmbH
Ablauf und Dauer
Der typische Ablauf einer Präqualifizierung:
- 1. Versorgungsbereiche festlegen (z. B. 19E für saugende Inkontinenzprodukte)
- 2. Antrag bei einer Präqualifizierungsstelle einreichen (Unterlagen zu Qualifikation, Räumen, Prozessen)
- 3. Prüfung der Unterlagen, ggf. Vor-Ort-Begehung
- 4. Erteilung der Präqualifizierungsbestätigung (Gültigkeit 5 Jahre, mit Überwachung)
Kosten und Aufwand realistisch einplanen
Je nach Stelle und Anzahl der Versorgungsbereiche liegen die Kosten meist zwischen 300 € und über 1.000 €; hinzu kommt interner Aufwand für die Dokumentation. Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß vier bis zwölf Wochen.
Tipp: Wer neu in den Markt einsteigt, benötigt zusätzlich eine IK-Nummer der ARGE IK. versorgepilot begleitet Gründer mit einem Beratungspaket von der IK-Beantragung über die Präqualifizierungsberatung bis zum Beitritt zum Versorgungsvertrag nach § 78 Abs. 1 SGB XI.
Dieser Fachartikel wurde von der Redaktion versorgepilot erstellt und zuletzt am 29. Juli 2026 fachlich geprüft. Er ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Verträge der Kostenträger.
