Landwirtschaftliche Krankenkasse · bundesweit (branchenbezogen) · ca. 0,6 Mio. Versicherte
SVLFG – Landwirtschaftliche Krankenkasse
105508890
185508890
abweichend
Die landwirtschaftliche Pflegekasse (SVLFG) ist regional in neun Pflegekassen mit eigenen IKs gegliedert und nimmt Kostenvoranschläge teilweise noch in Papierform bzw. per Fax entgegen. Vor der ersten Versorgung empfiehlt sich eine Abstimmung mit dem Kostenträger; versorgepilot hinterlegt kassenindividuelle Einreichungswege automatisch.
Die Abrechnung erfolgt im Datenaustauschverfahren nach § 105 SGB XI gegenüber der Pflegekasse. Erforderlich sind gültige IK-Nummer, Versorgungsvertrag nach § 78 Abs. 1 SGB XI sowie der genehmigte Kostenvoranschlag. Die monatliche Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beträgt derzeit 42 € (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Fachlich geprüft von der Redaktion versorgepilot, Stand 29. Juli 2026. Wir gleichen IK-Nummern und Prozessanforderungen regelmäßig mit den offiziellen Vorgaben der Kostenträger ab. Alle Angaben ohne Gewähr.
