BKK · mehrere Bundesländer
SKD BKK
108833505
188833505
aktiv
Kostenvoranschläge für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) werden elektronisch über den eKV-Standard eingereicht. Die Genehmigung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage; bei vollständigen Angaben (Pflegegrad, häusliche Pflege, Versichertennummer) sind Dunkelverarbeitung und automatische Genehmigung möglich.
Die Abrechnung erfolgt im Datenaustauschverfahren nach § 105 SGB XI gegenüber der Pflegekasse. Erforderlich sind gültige IK-Nummer, Versorgungsvertrag nach § 78 Abs. 1 SGB XI sowie der genehmigte Kostenvoranschlag. Die monatliche Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beträgt derzeit 42 € (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Fachlich geprüft von der Redaktion versorgepilot, Stand 29. Juli 2026. Wir gleichen IK-Nummern und Prozessanforderungen regelmäßig mit den offiziellen Vorgaben der Kostenträger ab. Alle Angaben ohne Gewähr.
