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AOK · Sachsen, Thüringen · ca. 3,5 Mio. Versicherte

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

IK-Nummer (Krankenkasse)

107299005

Kostenträger-IK (Pflegekasse)

187299005

eKV-Prozess

aktiv

Elektronischer Kostenvoranschlag (eKV)

Kostenvoranschläge für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) werden elektronisch über den eKV-Standard eingereicht. Die Genehmigung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage; bei vollständigen Angaben (Pflegegrad, häusliche Pflege, Versichertennummer) sind Dunkelverarbeitung und automatische Genehmigung möglich.

Abrechnung nach § 105 SGB XI

Die Abrechnung erfolgt im Datenaustauschverfahren nach § 105 SGB XI gegenüber der Pflegekasse. Erforderlich sind gültige IK-Nummer, Versorgungsvertrag nach § 78 Abs. 1 SGB XI sowie der genehmigte Kostenvoranschlag. Die monatliche Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beträgt derzeit 42 € (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Fachlich geprüft von der Redaktion versorgepilot, Stand 29. Juli 2026. Wir gleichen IK-Nummern und Prozessanforderungen regelmäßig mit den offiziellen Vorgaben der Kostenträger ab. Alle Angaben ohne Gewähr.

eKV & Abrechnung mit der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen automatisieren

versorgepilot reicht Kostenvoranschläge digital ein, prüft das 42-€-Budget je Box und rechnet automatisch nach § 105 SGB XI ab.